Vorratsdatenspeicherung – Jahresrückblick und Ausblick rund um das umstrittene Gesetz

CC-BY-SA 3.0 - Christian Hufgard

Beitrag von Christiane vom Schloß erschienen bei der Flaschenpost

Das am 08.04.14 verkündete Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verbietet allen Mitgliedern der EU, die umstrittenen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung weiter anzuwenden. Unmissverständlich trat das Gericht für die in der Charta der Europäischen Union in Artikel 7 und 8 verbrieften Rechte der Bürger auf Achtung ihres Privatlebens, ihrer Kommunikation sowie auf den Schutz personenbezogener Daten ein. Wir Piraten freuten uns, weil mit diesem Urteil die Bürgerrechte der Menschen in der EU gestärkt wurden und sich der Kampf gegen das umstrittene Gesetz offensichtlich gelohnt hatte.

Was speichert der Staat über dich? |  CC-BY-2.0 ozeflyer via  Wikimedia CommonsIn der Urteilsbegründung (PDF) führte das europäische Gericht aus: Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erlaube Eingriffe „von großem Ausmaß und besonderer Schwere, ohne dass sie Bestimmungen enthielten, die zu gewährleisten vermögen, dass die Eingriffe tatsächlich auf das absolut Notwendige beschränkt bleiben.“

Ursprünglich sollte die seit 2006 bestehende Richtlinie der Aufklärung von schweren Straftaten dienen – als Folge der Terroranschläge in Madrid 2004 und in London 2005. Im April 2014 enttarnte das Urteil des EuGH diese Richtlinie als das, was sie war: Eine unverhältnismäßige Bürgerbespitzelung, die in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht bereits 2010 gekippt wurde.

Die Mängelliste des EuGH (PDF) war ein Schlag ins Gesicht aller Befürworter der umstrittenen Richtlinie: Zum einen erstreckte sich die Vorratsdatenspeicherung auf sämtliche Personen, auf alle elektronischen Verkehrsmittel und auf alle Standortdaten und zwar unabhängig davon, ob es Anhaltspunkte gab, dass das Verhalten der überwachten Personen in Zusammenhang mit einer Straftat stehen könnte. Zum anderen befanden die Richter am EuGH, dass nicht ausreichend vorgesehen sei, die Speicherfristen der Daten auf das „Notwendige“ zu beschränken. Auch Garantien zum Schutz vor Missbrauch beziehungsweise zur Löschung der Daten ließen – laut Gerichtsurteil – zu wünschen übrig.

Noch Anfang des Jahres waren Heiko Mass (Bundesminister der Justiz, SPD) und Thomas de Maizière (Bundesinnenminister, CDU) fest entschlossen das Urteil des EuGH abzuwarten, um daraufhin einen neuen, dem Urteil angepassten Gesetzesentwurf vorzulegen. Dann distanzierte sich  Justizminister Maas und verzögerte eine Umsetzung, während  Bundesinnenminister de Maizière weiter auf Umsetzung in Form einer neuen EU-Datensammlungsrichtlinie drängte und CDU-Vize Thomas Strobl sich sogar für eine baldige Neuauflage ausgesprochen hatte. Dabei sollte man meinen, dass das umstrittene Gesetz durch das Urteil des Gerichts zur Vorratsdatenspeicherung endlich vom Tisch wäre.

Leider nicht. Der Europäische Gerichtshof erlaubte nämlich abgeschwächte Formen der Vorratsdatenspeicherung und forderte in widersprüchlicher Weise: „Die Richtlinie soll sicherstellen, dass die Daten von Betreibern und Anbietern öffentlicher Kommunikationsnetze und -dienste zum Zweck der Verfolgung und Ermittlung schwerer Straftaten gespeichert und den entsprechenden Behörden zugänglich gemacht werden. Es handelt sich dabei um die sogenannten Verkehrs- und Standortdaten (Telefonverbindungen und Email- Verkehr).“ Demzufolge ist Vorratsdatenspeicherung doch legal, wenn sie der Aufklärung schwerer Verbrechen dient.

Zwar ist die Anzahl der durch Vorratsdatenspeicherung aufgeklärten Straftaten laut Statistik des Max Planck Instituts (PDF) verschwindend gering, doch offensichtlich zählt allein die Fantasie aus der geringen Möglichkeit eine schöne Welt der Sicherheit zu schaffen. Natürlich nur zum Wohle der Bürger, versteht sich.

Trotzdem verfassten die Minister der Länder am 10.04. 2014 die “Berliner Erklärung” und sprachen sich für eine Neuauflage des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung schwerer Straftaten aus. Seit Anfang dieser Woche wird die erneute Einführung der Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür des IT- Sicherheitsgesetzes Gewissheit. Bundesinnenminister Thomas de Maiziere will jetzt die Internetanbieter verpflichten die IP-Adressen ihrer Nutzer zu erfassen, um sogenannte kritische Infrastruktur besser vor Hackerangriffen zu schützen. Wieder sind Änderungen des Telekomunikations- und der Telemediengesetzes  geplant, die es den Anbietern ermöglichen, Surfprotokolle ihrer Kunden zu speichern. Auch das Ausspähen von Schadsoftware auf den Rechnern der Kunden soll durch das Gesetz ermöglicht werden. Dafür ist die Speicherung der IP-Adressen der Kunden die Voraussetzung und mutmaßlich auch die Weitergabe der Daten an Sicherheitsbehörden logischerweise notwendig.

Wenige Monate, nachdem der Europäische Gerichtshof das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für unrechtmäßig erklärte, ist sie wieder da, die Vorratsdatenspeicherung. Dieses Mal als kleiner Kollateralschaden, den Bürger erleiden müssen, um mehr IT- Sicherheit zu gewährleisten. Dabei haben zwei Gerichte in ihren Urteilsbegründungen unmissverständlich die Problematik der Vorratsdatenspeicherung umrissen.

Wir Piraten fordern: Stoppt das Gesetz sofort!

„Dieses IT-Gesetz ist ein Angriff auf die Privatsphäre jedes Internetnutzers. Jetzt müssen Bundesjustizminister Maas und Bundeswirtschaftsminister Gabriel eingreifen und den Bundesinnenminister stoppen.“, erklärt Bernd Schreiner, stellvertretender Politischer Geschäftsführer der Piraten am 21.08.14 und fasst die damit die Position der Piraten pointiert zusammen. Werden die Politiker handeln oder müssen wir den Schutz unserer Freiheitsrechte tatsächlich den Gerichten überlassen? Falls Letzteres der Fall sein sollte, würde der eine oder andere Bürger wahrscheinlich zukünftig lieber demokratisch gesinnte Richter für das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof wählen, statt der ignoranten Politiker in Berlin.


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