Freies WLAN: PIRATEN klagen gegen Störerhaftung

Bild: PP Hamburg

Betreiber von öffentlich zugänglichen WLAN-Hotspots machen sich in Deutschland noch immer haftbar, wenn Nutzer zum Beispiel gegen das geltende Urheberrecht verstoßen. Die Piratenpartei setzt jetzt ein klares Zeichen und unterstützt den Gautinger Piraten und Gemeinderatsmitglied Tobias McFadden bei seiner Klage gegen die sogenannte „Störerhaftung“. McFadden betreibt selbst ein offenes WLAN als Internetzugang für Geschäftspartner und Besucher. Im Rahmen einer negativen Feststellungsklage soll das Landesgericht München entscheiden, ob Zugangsanbieter wie Provider behandelt werden müssen und dementsprechend nicht für die übermittelten Inhalte verantwortlich gemacht werden können. Der Musikkonzern Sony wirft McFadden vor, illegal Musikstücke zum Tausch angeboten zu haben. Ein entsprechendes Abmahnschreiben wurde von der Kanzlei Waldorf-Frommer überstellt. Die erste Verhandlung ist auf Donnerstag, den 10. Juli angesetzt.

»Niemand käme auf die Idee, die Post für den Inhalt eines Briefes zu verklagen. Keiner käme auf die Idee, die Telekom wegen des Inhalts eines Telefonats in Haftung zu nehmen. Genau so absurd ist die Idee, einen Betreiber eines W-LAN für die Inhalte haftbar zu machen, die darüber gesendet werden. Auch für Anbieter öffentlicher WLAN-Hotspots muss das Providerprivileg gelten«, macht Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei klar.

Eine Klärung der Rechtssituation für den Betrieb öffentlicher WLAN-Netze haben auch Union und SPD im Koalitionsvertrag versprochen. Konkrete Schritte in Form von Gesetzesvorhaben sind dem bisher nicht gefolgt.

»Wenn die Klage erfolgreich ist, wird ein Präzedenzfall geschaffen, der Betreibern öffentlicher WLANs deutlich mehr Rechtssicherheit gibt. Doch auch von den Großkoalitionären in Berlin erwarten wir jetzt konkrete Schritte. Die Störerhaftung ist ein Relikt aus der analogen Zeit und blockiert wichtige Innovationen in der Städte- und Infrastrukturentwicklung«, so Körner weiter.

Die Verhandlung findet am Donnerstag, den 10. Juli 2014, um 14:30 Uhr im Sitzungssaal 501 des Landgerichts München, 5. Stock, Lenbachplatz 7 statt und ist öffentlich.


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