Beitrag erschienen auf der Bundes-Website.
Seit Beginn der europäischen Einigung in den fünfziger Jahre des letzten Jahrhunderts sind die vier Grundfreiheiten der EU die Grundlage des europäischen Binnenmarktes: Der freie Warenverkehr, die Möglichkeit in jedem EU-Mitgliedsstaat wohnen und arbeiten zu dürfen und seine Dienstleistungen über Grenzen hinweg anbieten zu können, sowie der freie Verkehr von Kapital. Sie sind aus der heutigen EU nicht mehr wegzudenken.
Umso erstaunlicher ist es, dass der Digitalisierung unseres Lebens bisher kaum Aufmerksamkeit geschenkt wurde: Die fünfte Freiheit, die Freiheit des digitalen Austausches von Informationen und Kultur über Grenzen hinweg, genießt nicht denselben Stellenwert wie beispielsweise der freie Verkehr von Kapital oder Waren. Unsere Europaabgeordnete Julia Reda findet, dass sich das ändern sollte. Warum, erklärt sie in einem Gastbeitrag für das Neue Deutschland: