Piratenpartei unterstützt europaweiten Aktionstag gegen TTIP, CETA und TiSA am 11.10.2014

Bild: Tobias M. Eckrich

Beitrag der Bezirks-Website

Heute, am Samstag finden mehrere politische Aktionen der Piratenpartei und anderer Organisationen statt. Es werden nicht nur die Bürger auf die Datenweitergabe durch die Meldeämter aufmerksam gemacht, es finden auch Aktionen zu TTIP statt.
Die Piratenpartei in Rosenheim sammelt am Samstag von 10:00 – 15:00 Uhr Unterschriften gegen TTIP. Uhrzeit: 10:00 – 15:00 Uhr. Am Gehweg vor dem Salingarten in Rosenheim
Die Piratenpartei Berchtesgaden sammelt Unterschriften gegen TTIP. Uhrzeit: 10:00 – 14:00 Uhr. Ludwigstr. 23 (vor Müller/DM/Dianapasssage) in 83435 Bad Reichenhall
 Die Piratenpartei in Schrobenhausen sammelt Unterschriften gegen TTIP. Uhrzeit: 09:00  – 13:00 Uhr. Am Lenbachplatz in Schrobenhausen
In Weilheim demonstrieren Piraten auf einer Demo von Attac gegen TTIP. Uhrzeit: ab 10:00 Uhr. Am Bahnhof in Weilheim
In München könnt ihr euch in der Landesgeschäftsstelle über die Datenweitergabe der Meldeämter informieren. Es besteht auch die Möglichkeit sich in die Unterschriftenlisten gegen TTIP einzutragen,sowie das Volksbegehren für eine unabhängige Justiz in Bayern zu unterstützen.

 

Beitrag der Bundes-Website

Wie die Schleswig-Holsteinische Landesregierung auf Anfrage der Piraten mitgeteilt hat, will die Bundesregierung dem umstrittenen CETA-Handelsabkommen samt Schiedsgerichtsklagen auch gegen das ausdrückliche Votum von Bundesländern zustimmen. Obwohl ausschließliche Zuständigkeiten der Länder wie Bildung und Kultur betroffen sind, soll deren Einverständnis nicht eingeholt werden, so Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Meyer. Aus diesem Grund sei in den Ländern auch kein Volksentscheid über CETA möglich.

Der schleswig-holsteinische Piratenabgeordnete Patrick Breyer als Fragesteller ist entsetzt:

»Nach dem CETA-Abkommen könnten private Schulungsanbieter oder Kulturveranstalter vor nicht-öffentlichen Schiedsgerichten auf ‘Investitionsschutz’ klagen, wenn Bundesländer Auflagen machen oder öffentliche Angebote fördern. Dieser undemokratische Übergriff in Landeszuständigkeiten darf keinesfalls ohne Zustimmung der Bundesländer erfolgen. Ich fordere die Ministerpräsidenten auf, CETA eine eindeutige Absage zu erteilen und gegen eine Übergehung dieses Votums durch den Bund notfalls vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen! Hier droht ein Bruch des Grundgesetzes mit Ankündigung.«

Daniel Schwerd, netz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW, ergänzt:

»CETA gilt als Blaupause des Freihandelsabkommens der EU mit den USA, TTIP. Es ist nicht davon auszugehen, dass TTIP in seinen Auswirkungen hinter CETA zurückfällt. Wir müssen also befürchten, dass auch hier Investitionsschutz-Regelungen und andere Festsetzungen enthalten sein werden, die Landeszuständigkeiten berühren. Die Nordrhein-Westfälische Landesregierung hat schon bestätigt, dass sie über die Verhandlungen zu TTIP nur sehr spärlich informiert wird. Wenn auch hier später der Beschluss ohne Zustimmung der Länder gefasst werden soll, ist das ein deutliches Alarmsignal. Ohne Zustimmungen der Bundesländer dürfen solch weitreichende Abkommen nicht geschlossen werden.«

Während das kanadisch-europäische Abkommen CETA kurz vor dem Abschluss steht, wird das europäisch-US-amerikanische Freihandelsabkommen TTIP weiter über die Köpfe der Menschen hinweg hinter verschlossenen Türen verhandelt. Das Dienstleistungsabkommen TiSA darf sogar erst fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten veröffentlicht werden. Immer mehr Details werden bekannt und belegen die Befürchtungen unzähliger NGOs und Aktivisten. Völkerrechtlich langfristig bindende Freihandelsabkommen entwerten unsere Demokratie zu Gunsten der Vermarktungsstrategien großer Konzerne. Zudem schaffen geheim tagende Schiedsgerichte eine Paralleljustiz außerhalb rechtsstaatlicher Kontrolle.

Der Beauftragte der Piratenpartei, Bruno Kramm dazu:

»TTIP, CETA und TiSA sind die Dreifaltigkeit des globalen Handelsdiktats transnationaler Konzerne. Sie sind der Sargnagel der Demokratie. Das Investorenklagerecht ISDS und die langfristige Strategie, Verbraucherschutzstandards zu Gunsten internationaler Konzerne auf das schwächste Niveau zu senken, lässt Demokraten das Blut in den Adern gefrieren.
Statt den Datenschutz in Zeiten der NSA-Überwachung zu stärken, wird mit dem Abkommen unsere Privatsphäre zur Handelsware. Mit dem europaweiten Aktionstag, am 11.10. können die Menschen in Deutschland ihrem Protest Ausdruck verleihen und mit ihrer Unterschrift die Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP unterstützen.
«

Als einen besondern Vorteil von TTIP führt die EU-Kommission gerne immer wieder die Angleichung von Standards an. Guido Körber, Koordinator der AG Umwelt, sieht die gegenseitige Anerkennung technischer Standards allerdings nicht so rosig wie die Kommission:

»Die im Rahmen von TTIP und CETA gemachten Versprechen für vereinfachten Handel sind zum größten Teil nicht einlösbar. So ist die gegenseitige Anerkennung von Standards zwischen EU und USA eine Einbahnstraße. Die EU kann über die CE-Kennzeichnung problemlos andere Standards akzeptieren, in den USA ist das so nicht möglich. Tatsächlich entziehen sich die meisten Standards der Kontrolle der US Regierung und sind auf Ebene der Bundesstaaten oder privatrechtlich festgelegt. US-Verhandlungsführer Bryant Trick hat dazu selbst während eines Roundtable-Gespräches zugegeben, dass man nur auf einen ›Trickle Down Effekt‹ hoffen kann, in dem die Bundesstaaten und Marktteilnehmer von sich aus die EU-Standards anerkennen.«

Die Piratenpartei fordert das Aussetzen der Verhandlungen, die komplette Veröffentlichung des Abkommens und eine offene Debatte über die Normen des globalen Handels von Morgen.

 


Kommentare

Ein Kommentar zu Piratenpartei unterstützt europaweiten Aktionstag gegen TTIP, CETA und TiSA am 11.10.2014

  1. Stefan Steib schrieb am

    Ich denke damit ist es spätestens wenn das unterschrieben wird soweit:

    “Das in Art. 20 Abs. 4 GG gewährte Recht zum Widerstand ist Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und gilt als grundrechtsgleiches Recht.[1] Dieses Recht – 1968 im Zuge der Notstands-Gesetzgebung eingefügt – lautet in seinem Verfassungstext:

    „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

    Voraussetzung ist, dass ein staatliches Organ oder auch ein Privater es unternimmt, die in Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG verankerte verfassungsrechtliche Ordnung zu beseitigen, soweit diese Ordnung gemäß Art. 79 Abs. 3 GG unabänderlich ist.[2] Nach dieser Bestimmung ist eine Änderung des GG, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Art. 1 und Art. 20 GG niedergelegten Grundsätze berührt werden, unzulässig.”

    Sogar der Vorbehalt des Bundesverfassungsgerichtes wird damit erfüllt:
    “Ein Widerstandsrecht gegen Einzelmaßnahmen schließt es jedoch ausdrücklich aus: würde man gegen einzelne staatliche verfassungswidrige Maßnahme bereits ein solches Recht zulassen, so übersähe man, „den grundsätzlichen Unterschied zwischen einer intakten Ordnung, in der im Einzelfalle auch Verfassungswidrigkeiten vorkommen mögen, und einer Ordnung, in der die Staatsorgane aus Nichtachtung von Gesetz und Recht die Verfassung, das Volk und den Staat im ganzen verderben, so dass auch die etwa in solcher Ordnung noch bestehenden Rechtsbehelfe nichts mehr nutzen.”

    Das ist so eindeutig. Mich wundert nur dass die in der GroKo Regierung da keine Angst haben ?Kennen die das Grundgesetz nicht ?

    http://de.wikipedia.org/wiki/Widerstandsrecht

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