Kommentar von Klaus Horn
Die Grundlagen der Gewaltenteilung wurden bereits im 17. Jahrhundert erwähnt. Der englische Rechtsphilosoph John Locke erarbeitete die Basis der Gewalteinteilung. Nachdem später der Franzose Montesquieu die Dreiteilung der Gewalten beschrieb, fand die Gewaltenteilung ihren festen Platz in der Unabhängigkeitserklärung der USA.
Gewalt ist Bestandteil von Staat und Gesellschaft. Wer Macht besitzt, ist immer fähig und in der Lage, diese zu missbrauchen. Den politischen Machtmissbrauch und die Konzentration der Macht soll die Gewaltenteilung verhindern. Die Verteilung staatlicher Gewalt spiegelt sich in den drei Staatsgewalten Legislative, Judikative und Exekutive wider.
Die Trennung der Gewalten ist seit der Aufklärung wesentlicher Bestandteil freiheitlich demokratischer Staaten – trotzdem gibt es noch immer Defizite in der Trennung der Gewalten.
Im Freistaat Bayern fällt zum Beispiel auf, dass Richter (Judikative) vom Justizministerium (Exekutive) bestimmt werden. Bayerische Richter gelten zwar theoretisch als unabhängig, doch könnte aufgrund des Auswahlverfahrens eine Abhängigkeit unterstellt werden.
Der Bewerbungsprozess ist intransparent – außer einem Merkblatt werden keine weiteren Informationen über die Entscheidungsgrundlagen veröffentlicht.
Vertrauen in die Justiz erschüttert
Die Justizskandale Gustel Mollath, Ulivi Kulac oder auch jüngst der Fall Schottdorf sorgen dafür, dass das Vertrauen in die Justiz nachhaltig geschädigt wird.
Offensichtlich hat diese seit Jahrzehnten existierende Verquickung zwischen Exekutive und Judikative einen Filz entstehen lassen, der endlich durch die Trennung der Gewalten durchbrochen werden muss.
Volksbegehren will diesen Filz aufbrechen
Das Volksbegehren für eine unabhängige Justiz in Bayern fordert deshalb einen Richterwahlausschuss, der aus neun Mitgliedern des Landtags, vier Richtern als
ständigen Mitgliedern, zwei Richtern des Gerichtszweigs, für den die Wahl stattfindet, als
nicht ständigen Mitgliedern sowie drei von den Rechtsanwaltskammern entsandten
Mitgliedern besteht.
Engagement ist gefragt
Um das Quorum für die Zulassung des Volksbegehrens zu erreichen, werden 25.000 Unterschriften benötigt. Jeder kann diese Unterschriften sammeln. Unter http://www.volksbegehren-in-bayern.de findet Ihr Unterschriftenlisten und Hinweise zum Sammeln der Unterschriften.
Nach unserem Einsatz im Fall Mollath können wir so zeigen, dass wir auch bereit sind, Systemfehler mit politischen Mitteln zu beheben.
Mehr Bürgerrechte kann es nur durch eine strikte Gewaltentrennung geben!
Siehe auch Beitrag vom 10.06.2014
DOWNLOADS:
- Unterschriftenliste zum Selberdrucken – Drucke oder kopiere die Liste doppelseitig – Unterschriftenliste (Vorderseite) und Gesetzestext (Rückseite) müssen untrennbar miteinander verbunden sein.
- Flugblatt mit Infos zum Volksbegehren
- Gesetzentwurf