Ein Gastbeitrag von @BerndKasperidus.
Vor kurzem feierte die Bundesrepublik Deutschland »65 Jahre Grundgesetz«. Für mich ein guter Zeitpunkt, nicht nur auf das Grundgesetz selbst zu schauen, sondern auch einmal einen kritischen Blick zu wagen, wieviel Gewicht es heute noch im Alltag hat.
Für viele ist das Grundgesetz etwas, dass weit weg und verklärt ist, wie eine Heilige Schrift. Dabei sollte uns das Grundgesetz ein Leitfaden dafür sein, wie wir miteinander umgehen und wie der Staat mit uns umgeht – auch im Alltag. Er gilt nicht nur für die Parlamentarier im Bundestag, er gilt auch für jeden Polizisten oder Beamten. Er regelt nicht nur, wie die Regierung zu handeln hat, er legt auch fest, wie Unternehmen und Privatleute miteinader umgehen sollen.
Leider muss man feststellen: Nach 65 Jahren wurde und wird das Grundgesetz immer weiter in den Hintergrund gedrängt. Man mag sich fragen: Warum? Ist es zu gut, zu modern und deswegen zu störend im “Alltagsgeschäft”?
Wenn wir an die zunehmende Aufweichung des Grundgesetzes denken, denken wir zu allererst an die totale Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern, an den millionenfachen Bruch der Privatsphäre in Deutschland. Ein Bruch, der nicht einmal mehr versteckt wird, sondern offen und ohne jede Geheimniskrämerei vonstatten geht. Dabei sind Polizisten, die einen Betreiber einer Email-Plattform unter Druck setzen nur ein Symptom eines tiefer greifenden Problems. Denn nur so wird die Aussage
»Uns interessieren keine Gesetze, uns interessiert, was Sie für uns tun können«
erklärbar. Tatsächlich wären Polizeibeamte nach dem Beamtenrecht sogar verpflichtet, jede Anweisung, die sie zum Bruch von Gesetzen oder dem Grundgesetz auffordert zu ignorieren und an höhere Stelle zu melden.
Ob es an Politikern wie die früheren Innenminister Schäuble und Friedrich liegt, die davon sprechen
»Wenn sie in der Öffentlichkeit sind, müssen Sie damit rechnen beobachtet zu werden,«
und die mit hanebüchenen Argumentationsketten eine Öffentlichkeit privater Nachrichten im Internet herleiten und schließlich etwas von einem »Supergrundrecht Sicherheit« fabulieren, das angeblich alle anderen Grundrechte außer Kraft setzen soll?
All dies ist Beweis, wie wenig der heutigen Politik, wie wenig dem heutigen Staatswesen das Grundgesetz wert ist. Nicht nur, dass seit Jahren immer mehr Gesetze und Verordnungen durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben oder korrigiert werden müssen – man mus den Eindruck gewinnen, dass die Intention des parlamentarischen Rates, der das Grundgesetz ursprünglich geschaffen hat, schlichtweg ignoriert wird. Denn sonst würden die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger nicht aufgehoben oder ausgesetzt – sondern höchstens unter strengen Auflagen eingeschränkt. Und auch dies nur unter sorgfältigster Abwägung des entstehende Schadens gegen einwandfrei nachgewiesenen Nutzen.
Ein beliebtes Spiel ist es auch geworden, Grundrechte nur für beschränkte Bevölkerungsgruppen zu gewähren – ganz so, als ob das Grundgesetz mit dem Hintergedanken geschrieben worden wäre »gilt nur wenn die betreffende Person weiß, heterosexuell und wohlhabend ist«. Habe ich »männlich« vergessen?
Bewusst und in voller Absicht wird noch heute im Jahr 2014 einer Gruppe von ca. 15% der deutschen Bevölkerung ein elementares Grundrecht vorenthalten: Ehe, Familie, Kinder.
Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Man sieht: Hier steht nichts davon, dass nur Mann und Frau heiraten dürfen. Das Grundgesetz spricht von »Eltern« und nicht von »Mama« und »Papa« – mit keinem Wort verbietet es eine Familie aus Papa-Papa-Kind oder Mama-Mama-Kind. Und doch halten einige mit eiserner Vehemenz immer noch daran fest, dass dieses Grundrecht ausschließlich heterosexuellen Menschen zusteht. Mit derselben Vehemenz ignorieren sie, dass eben dies bei über 80 Prozent der Deutschen auf Ablehnung stößt.
Aber nicht nur der Vorenthalt von Grundrechten wurde langsam und schleichend Alltag. Andere grundgesetzliche Regelungen wurden still und heimlich ausgehöhlt:
Artikel 14, Absatz 2
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Angesichts dieses Absatzes ist die derzeitige Debatte eine Farce. In den 50er bis 70er Jahren war es selbstverständlich, dass ein Arbeitgeber auch an das Wohl seiner Arbeitnehmer dachte. Eigentum verpflichtet – es soll auch dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Diesen Satz sollte jedem Politiker oder Unternehmensführer entgegenschallen, der sich über Mindestlohn und Arbeitnehmerrechte beschwert. Arbeitnehmer machen die Mehrzahl der Bundesbürger aus und deren systematische Ausnutzung und Degradierung zu Lohnsklaven ist wohl kaum mit »dem Wohle der Allgemeinheit dienen« gemeint. Aber wen kann das wundern, wenn Unternehmen heute keine »Unternehmen« ihrer Inhaber sind, sondern nur noch am kurzfristigen Gewinn interessierte Portfoliopositionen ihrer Anleger.
In diesem Jahr feiert die Bundesrepublik Deutschland den 65 Geburtstag des Grundgesetzes. Vielfach wurde – nicht nur mit humoristischen Hintergedanken – darauf hin gewiesen, dass mit diesem Alter die Bundesbürger normalerweise Anspruch auf Rente hätte. Stattdessen sollten wir darüber nachdenken, dass nach all den Jahren der Arbeitslosigkeit, dem Grundgesetz wieder eine erfüllende Arbeitsstelle als »Erste Direktive« für unser Miteinander zustehen würde.
#ReclaimYourGrundgesetz