Für Einsteiger: Wie ist das mit der Gema und dem ganzen Rest?

Foto: FL-lamfa, Lizenz: CC-BY-SA-3.0

Beitrag erschienen auf der Bayern-Website.

Dies ist ein FAQ, das nochmal die ganz grundsätzlichen Fragen zu Gema, Urheberrecht und solchen Dingen klären soll. Vor allem für Musiker, aber auch für alle anderen, die sich mit dem Thema noch nicht so gut auskennen.

Frage: Ab wann habe ich eigentlich das Urheberrecht an meinen eigenen Songs?
Antwort: Das Urheberrecht beginnt, sobald das Werk fertiggestellt ist. Es schadet also nicht, den Song entweder in Noten aufzuschreiben oder aufzunehmen und auf Youtube etc. zu veröffentlichen; Bedingung ist das jeweils nicht.

Frage: Muss ich als Musiker in die Gema eintreten?
Antwort: Nein. Die Gema und andere Verwertungsgesellschaften sind nur für Musikkomponisten und Texter da. Aber auch wenn du eigene Songs schreibst, aufnimmst und live spielst – die Gema lohnt sich für dich nur, wenn du regelmässig Tonträger in Auflagen von vielen Tausend Stück veröffentlichst oder regelmässig Airplay, also Radio und TV hast. In allen anderen Fällen sind deine Gema-Einnahmen geringer als der Mitgliedsbeitrag und du zahlst drauf.

Frage: Muss ich bei Konzerten wirklich diesen Gema-Bogen ausfüllen?
Antwort: Ja. Wenn du deine eigenen Songs spielst und nicht Gema-Mitglied bist, schreibst du das eben auch rein. In jedem Fall ist für den Bogen aber der Konzertveranstalter verantwortlich, nicht die Band.

Frage: Darf ich eigentlich mit meiner Band einfach so Songs von anderen nachspielen, oder muss ich dafür was bezahlen?
Antwort: Wenn du Songs anderer Leute live spielst, bekommen die ein bisschen was von der Gema-Gebühr, die der Veranstalter sowieso für diesen Abend bezahlt. Wenn du gecoverte Songs auf Tonträger veröffentlichst, musst du über die Gema Lizenzgebühren an den Originalkomponisten bezahlen. Wenn du deine Coverversion z.B. auf Youtube stellst, bekommst du auf keinen Fall irgendwelche Probleme, weil Youtube eine US-Firma ist. Dort ist die Gesetzeslage anders und der Komponist kann sich nur bei Youtube beschweren und das Video löschen lassen.

Frage: Darf ich Samples aus anderen Stücken in meine eigenen Tracks einbauen?
Antwort: Ja, aber nur so kurze Stücke, dass man nicht erkennt, wo sie herstammen. Natürlich machen das alle trotzdem, aber dann bist du in einer rechtlichen Grauzone und kannst vom Komponisten, seinem Label oder seiner Verwertungsgesellschaft verklagt werden.

Frage: Und wie ist das dann mit Mashups oder Remixes?
Antwort: Wenn du deine Bearbeitung in den USA veröffentlichst (via Youtube, Bandcamp etc.), gilt der DMCA (Digital Millennium Copyright Act), so eine Art Zusatz zum amerikanischen Urheberrecht (Copyright), wonach der eigentliche Rechteinhaber maximal verlangen kann, dass das Video entfernt wird. Auf Tonträger veröffentlichen darfst du das nur, wenn du die die Rechte geklärt, also bezahlt hast.

Frage: Was ist eigentlich diese „Gemavermutung“?
Antwort: Die Gema behauptet, dass im Zweifelsfall in jedem Konzert oder DJ-Abend Musik gespielt wird, die von ihr oder einer anderen (ausländischen) Verwertungsgesellschaft vertreten wird, so dass man in jedem Fall (auch bei Tonträgerveröffentlichungen) Gebühren an die Gema bezahlen müsse. Das ist natürlich eine steile Behauptung, aber die Gerichte entscheiden bisher immer zugunsten der Gema, so dass hier eine Umkehr der Beweislast vorliegt. Beispiel: Du veranstaltest ein Konzert mit deiner eigenen Band, ihr spielt eure eigenen Songs und seid nicht Mitglied der Gema oder einer anderen Verwertungsgesellschaft, die mit der Gema Vertretungsverträge hat – trotzdem müsst ihr, um nicht irgendwann eine Rechnung zu bekommen, das Konzert bei der Gema anmelden und in den Gema-Bogen reinschreiben, dass die gespielten Songs von dir sind und nicht von der Gema vertreten werden.

Frage: Und was ist die „C3S“?
Antwort: Das ist eine neue, unabhängige Verwertungsgesellschaft, die sich speziell um Musik kümmern wird, die unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht wird. Die Gema nimmt nämlich gar keine CC-veröffentlichten Songs. Die Gründung der deutschen C3S ist auch deshalb wichtig, weil dann die „Gema-Vermutung“ nicht mehr funktioniert.

Frage: Darf man jetzt eigentlich Musik und Filme runterladen oder nicht?
Anwort: Das sind 2 Fragen, eine rechtliche und eine moralische. Rechtlich gesehen darf man alles runterladen, was nicht aus einer „offensichtlich rechtswidrigen Quelle“ stammt, so stehts im Urheberrechtsgesetz. Via Streaming darf man alles nutzen, also sind sogar kinox.to, movie4k.to und ähnliche Plattformen für den Benutzer legal. Für die Betreiber nicht. Der Upload von urheberrechtlich geschütztem Material (z.B. Songs anderer Leute) auf eine öffentlich zugängliche Webseite ist in jedem Fall verboten, das gilt auch für den technisch bedingten Upload bei Bittorrent-Programmen. Um rechtlich sicher zu gehen, muss man hier den Upload ausschalten; also leechen.
Moralisch gesehen ist das Herunterladen oder Streamen für Privatpersonen eigentlich kein Problem, weil dabei ja keine kommerzielle Nutzung stattfindet. Anbieter von Filesharing- oder Streaming-Plattformen sollten eigentlich etwas an die Urheber bezahlen, allerdings gibt es dafür bisher kein rechtliches Verfahren.

Letzte Frage: Und was sagt die Piratenpartei dazu?
Antwort: Die Piraten wollen, dass Urheber (Autoren, Komponisten etc) immer an der kommerziellen Nutzung ihrer Werke angemessen beteiligt werden, aber dass niemand für private Nutzung bestraft wird. So ähnlich wie bei den Creative-Commons-Lizenzen, und mit stärkeren Rechten für die Urheber gegenüber den Verwertern (den Labels, Verlagen etc). Kassetten aufnehmen und CDs brennen ist ja schliesslich auch legal – also sollten wir das mit dem Internet genau so machen.

Über den Autor: Ich bin Fritz, hatte mal 7 Jahre lang ne Band mit 2 Alben und über 120 Konzerten und dann nochmal 3 Jahre lang ne andre Band, und war 6 Jahre lang als Komponist Mitglied in der Gema. Ja, man kann da wieder austreten. Ich arbeite seit 1988 als Tontechniker (Live + Recording), hab sowohl professionell als auch zu meiner Unterhaltung seit 1990 für Fanzines, Magazine, Blogs und Webseiten geschrieben und berichte seit 2004 regelmässig über Urheberrechtsfragen und Musikrechte. Weil mich das Ergebnis meiner journalistischen Tätigkeit nicht zufriedenstellte, engagiere ich mich seit 2010 politisch in dieser Partei, wurde 2013 in ein Kommunalmandat gewählt und berate den Landesverband Bayern der Piratenpartei seit November 2014 als Beauftragter zu den oben gestellten Fragen.

Symbolbild: Rock-band-lead-guitarFabrice Lambert cc by sa
Hinweis: Dieser Kommentar wurde von Fritz Effenberger geschrieben und stellt nicht notwendigerweise die Meinung des ganzen Landesverbandes dar. Alle Mitglieder können Kommentare über das entsprechende Formular bei der SG Digitale Medien einreichen.


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