Ein Gastartikel von Lothar Krauß erschienen bei der Flaschenpost.
Wir Deutschen haben ein ambivalentes Verhältnis zur jährlichen Steuererklärung. Das Sammeln von Belegen und das Ausfüllen des Formulars ist uns eine Last. Über die Steuerrückzahlung freuen wir uns jedoch, als sei es ein Geschenk. Auf jeden Euro, der an eine Partei geht, legt das Finanzamt noch was drauf. Wer seinen Mitgliedsbeitrag oder weitere Spenden an die Piraten bei der Steuererklärung angibt bekommt einen Teil davon bei der Steuerrückerstattung angerechnet. Der Partei selbst legt das Finanzamt für jeden eingenommenen Euro noch etwas dazu. Eine Win-Win-Situation wie man sie selten im Leben sieht.
Mitgliedsbeiträge und Spenden sind für unsere Partei eine wesentliche Einnahmequelle. Diese Zuwendungen werden vom Staat zweifach bezuschusst:
- Für dich als Spender bei der Steuererklärung
- Für uns als Partei bei der Parteienfinanzierung
Die Grundlage dafür ist § 10b (2) und § 34g vom Einkommenssteuergesetz. Da sich nicht jeder durch Gesetzestexte wühlen möchte, schildere ich es euch hier.
Es zählen dabei alle Zuwendungen an uns. Also Mitgliedsbeiträge, Geldspenden, Sachspenden und wenn du eine Auslagenabrechnung machst aber auf die Auszahlung verzichtest. Dabei gibt es zwei Grenzen:
- Bis 1650 Euro zahlt dir das Finanzamt nach der Einkommenssteuererklärung die Hälfte wieder zurück. Das ist unabhängig von deinem individuellem Einkommenssteuersatz
- zwishen 1650 Euro und 3300 Euro werden die Zuwendungen als Sonderausgaben angesehen, reduzieren also dein Einkommen bei der Steuererklärung. Damit erhältst du eine Rückzahlung in Höhe deines individuellen Einkommenssteuersatz
Oberhalb 3300 Euro pro Jahr erfolgen keine Steuerrückerstattungen mehr, dennoch kommen uns diese Spenden sowohl im Jahr der Zuwendung als auch später bei der Parteienfinanzierung zugute.
Angenommen, du hast 100 Euro Beitrag in 2014 bezahlt, hast noch einmal 200 Euro als Spende überwiesen, und dann noch einmal 40 Euro, die du für eine Infostandausrüstung ausgegeben hast, als Spende abgerechnet. Dann wird dir das Finanzamt nach deiner Einkommenssteuererklärung 170 Euro gutschreiben.
Wenn du neben den 100 Euro Beitrag noch 3000 Euro gespendet hast, dann erhältst du (einen individuellen Steuersatz von 30% angenommen) 1260 Euro vom Finanzamt zurück. Damit ist doch schon einmal der Grundstock für die Spende in 2015 gelegt
Wenn du mit deinem Lebenspartner eine gemeinsame Steuererklärung abgibst, verdoppeln sich diese Grenzen (wenn Dein Lebenspartner also weniger spendet kannst Du dafür mehr geben und das erkennt das Finanzamt trotzdem komplett an)
Zusätzlich erhalten wir über die Parteienfinanzierung auch noch Zuschüsse. Wir haben derzeit die Situation, dass wir weniger Gelder daraus erhalten, als wir nach Wahlergebnissen und Zuwendungen Anspruch hätten. Das liegt daran, dass der Staat mit der Parteienfinanzierung die eigenen Einnahmen einer Partei maximal verdoppelt. Leider sind unsere Einnahmen derzeit noch zu niedrig, als dass wir diese Verdoppelung voll in Anspruch nehmen können. Jeder Euro Spende von dir erhöht also die Auszahlung der Parteienfinanzierung an uns derzeit nochmal um einen Euro.
Aus einen Euro den du uns spendest wird so
- der Euro für uns als Spende
- 50 Cent für Dich als Steuerrückzahlung
- ein weiterer Euro für uns aus der Parteienfinanzierung
Aus einem Euro werden also 2 Euro 50. Besser kann man sein Geld doch nicht einsetzen
Alles, was du bis zum 31.12.2014 spendest, kannst du bei der Einkommenssteuererklärung 2014 geltend machen, und wir erhalten mit dem Bescheid vom Bundestag 2016 mehr Parteienfinanzierung.
Und so funktioniert das Ganze für dich:
Ia Du überweist deinen Beitrag oder eine Spende. z.B. auf das zentrale Beitragskonto (IBAN DE60830654080004796586, BIC GENODEF1SLR)
Ib als Alternative: Du reichst die Belege für eine Ausgabe, die du für die Partei hattest, mit einer Auslagenabrechnung bei deinem Schatzmeister ein, und verzichtest auf die Auszahlung. Das Formular dafür findest du im Wiki.
II Du machst Deine Steuererklärung. Die meisten werden es mit einer Software machen oder einem Steuerberater übergeben, wer das Formular von Hand ausfüllt findet das Feld auf Seite 2 vom Mantelbogen.
Als Nachweis kannst du dem Finanzamt schicken:
- bis 200 Euro: Dein Kontoauszug
- Über 200 Euro: Die Zuwendungsbestätigung, die du von der Gliederung erhältst, an der du das Geld überwiesen hast
III Du erhältst deinen Steuerbescheid