Piraten wirken: Das Gericht der Europäischen Union (EuG) verurteilt sich selbst zu mehr Transparenz!

Beitrag erschienen bei der Flaschenpost.

Patrick Breyer | CC BY 3.0 Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

Patrick Breyer | CC BY 3.0 Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

In den letzten Jahren waren es oft die hohen Gerichte in Karlsruhe oder Luxemburg, die die Bürgerrechte der Menschen verteidigten. Die Urteile gegen die Vorratsdatenspeicherung sind ein treffliches Beispiel dafür. Erst kippte das Bundesverfassungsgericht das umstrittene Gesetz, dann der Europäische Gerichtshof (EuGH). Die Gerichtsurteile selbst wurden selbstverständlich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, doch die Schriftwechsel während der laufenden Prozesse blieben geheim.

Ein kleiner Sieg bringt mehr Transparenz in Gerichtsverfahren!

Nun hat der Abgeordnete des Kieler Landtags Patrick Breyer einen Etappensieg erreicht. Mit einer Klage vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) wollte er bewirken, dass nicht nur die Urteile des Gerichts, sondern auch die gerichtlichen Schriftsätze während der laufenden Prozesse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dies wäre ein wichtiger Schritt, da es in den letzten Jahren Prozesse gab, die Grundrechte der EU-Bürger stärken oder schwächen konnten. An solchen Prozessen sollten die Bürgerinnen und Bürger auch Anteil nehmen können, um sich selbst ein Urteil zu bilden, ob die von ihnen gewählten Politiker für sie eintreten. Außerdem stellt öffentliches Interesse oft das effizienteste Mittel für Menschen dar, sich gegen anlasslose Überwachung oder gegen umstrittene Handelsabkommen wie TTIP, CETA oder TISA zu wehren.

Das Gericht gibt der Forderung teilweise nach

Das EuG gibt der Klage des Abgeordneten aus Schleswig- Holstein am 27. Februar teilweise statt und dies ist ein kleiner Sieg für die Piraten und für die Demokratie. Zukünftig muss die Europäische Kommission den Schriftverkehr abgeschlossener Gerichtsverfahren dem EuGH offenlegen. Der Hintergrund war, dass sich die Europäische Kommission geweigert hatte, Patrick Breyer Zugang zu Schriftsätzen zu gewähren, die das Verfahren zur Umsetzung der österreichischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung betrafen. Das ablehnende Schreiben publizierte der Datenschützer 2012 anonymisiert auf seiner Webseite. Nun erklärte das EuG die damalige Entscheidung der Europäischen Kommission, die Einsicht in den Schriftverkehr zum Verfahren zu verweigern, für unzulässig.

Das EuG ist dem EuGH untergeordnet und entscheidet über Klagen von Bürgern. Für Klagen der Mitgliedstaaten ist der EuGH zuständig oder auch dann, wenn gegen ein Urteil des EuG Revision eingelegt wird.

Damit hat das Gericht sich selbst und wichtige politische Entscheidungsgremien zu mehr Transparenz verurteilt sowie den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, die Anträge der Regierungen in solchen maßgeblichen Gerichtsprozessen einzusehen. Dadurch wurde ein gesunder Zwang zur Rechenschaft bei den Regierungen geschaffen, die sich nicht mehr darauf verlassen können, dass ihre Argumentation hinter verschlossenen Aktendeckeln verborgen bleibt.

 

Zuviel Transparenz bleibt unerwünscht, aber das muss man nicht hinnehmen!

Die weitreichendere Forderung, auch den Schriftverkehr der laufenden Verfahren zu veröffentlichen, lehnte das Gericht ab. Die Rechtsprechung müsse unabhängig von öffentlichen Diskussionen stattfinden und dürfe dadurch nicht beeinflusst werden, hieß es in der Begründung. Da Patrick Breyer 2012 Dokumente zu einem laufenden Verfahren veröffentlicht hatte und sich die Bürgerinnen und Bürger dazu durch die Kommentarfunktion der Webseite sogar positionieren durften, äußerte sich das Gericht kritisch zu der Vorgehensweise. Er habe rechtswidrig gehandelt, hieß es im Urteil.  Zuviel Transparenz oder gar Einflussnahme durch öffentliche Diskussion bleibt also vorerst unerwünscht.

Patrick Breyer reicht der Teilerfolg seiner Klage nicht. Er erklärt in seinem Blog: “Nicht akzeptabel ist das vom Gericht angenommene Verbot der Veröffentlichung von Schriftsätzen zu laufenden Verfahren. EU-Gerichtsverfahren mit weitreichenden Folgen für jeden Bürger drohen so zu Geheimverfahren zu werden. Die Idee, Staaten müssten vor Gericht ›unabhängig von jedem äußeren Einfluss‹ auftreten können, widerspricht dem Grundgedanken der demokratischen Kontrolle und der Pressefreiheit. Parlamente und Öffentlichkeit müssen diskutieren können, ob Staatsvertreter vor Gericht ihrem Eid gerecht werden und zum Wohle der Bürger handeln, um rechtzeitig Korrekturen einfordern zu können. Dieser Teil der Entscheidung ist leider nicht anfechtbar. Deshalb sollte die Politik in dieser Sache aktiv werden und ein Einsichtsrecht in Akten der EU-Gerichte schaffen. Gerechtigkeit braucht Öffentlichkeit.”

Weiterhin viel Erfolg dabei! Aber schon dieser Etappensieg schafft mehr Transparenz und eröffnet Möglichkeiten zur kritischen Einflussnahme von Bürgerinnen und Bürgern, denn die größten Missachtungen von Bürgerrechten finden meist dort statt, wo die Öffentlichkeit komplett ausgesperrt bleibt.


Kommentare

2 Kommentare zu Piraten wirken: Das Gericht der Europäischen Union (EuG) verurteilt sich selbst zu mehr Transparenz!

  1. tomas schrieb am

    sehr gut, wieder ein Schritt hin zu einer tranzparenteren Gesellschaft in Europa, Piraten wirken ist eine sehr schöne Rubrik…, dank an Patrick Beyer, unser Pirat der Woche 😉

    mit piratischen grüssen tomas

    • Steve König schrieb am

      Es freut uns, wenn besonders diese Rubrik gut bei den Lesern ankommt. Es ist unserer Meinung nach wichtig, piratige Erfolge an die Öffentlichkeit zu bringen. Für Hinweise auf “Piraten wirken”-Aktionen, über die wir berichten können, sind wir natürlich auch immer dankbar.

      Viele Grüße, Steve.

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