Ein neues Zeitalter – und wir sind schon mittendrin

(CC-BY-SA) Jannis Andrija Schnitzer

Ein Kommentar von Schrödinger erschienen auf der Bundes-Website.

Heute hat die Bundesregierung also ihre »Digitale Agenda« vorgestellt. Wer sie liest, bleibt traurig und ein wenig ratlos zurück. Denn sie stellt sich nicht den Aufgaben, die vor uns liegen, und sie geht nicht die Probleme an, die sich durch Unwissen und Fehleinschätzung bereits angehäuft haben. Selbst wenn von großen Papieren die Rede ist, fragt man sich: Was mag am Ende davon übrig bleiben, wenn das »digitale Völkerrecht« fertig ist? Was wird die »Revolution« im Datenschutz sein, von der der Innenminister spricht?

Viele Piraten haben sich durch die bereits im Vorfeld geleakten Arbeitsversionen der »Agenda« gearbeitet und das zähe Werk aus piratiger Sicht kommentiert. Ihnen gilt an dieser Stelle mein Dank.

Ich denke aber, dass die Piraten noch mehr tun sollten: Wir brauchen einen Gegenwurf. Eine Digitale Agenda, die man nicht in Anführungszeichen setzen muss. Eine, auf die wir mit Stolz blicken können und vor der wir sagen: Das ist unsere Landkarte für das, was vor uns liegt – für das, was der Kanzlerin offenbar noch immer als »Neuland« erscheint.

Jeder Pirat könnte in kurzer Zeit eine solche Agenda niederschreiben. Vermutlich würden sich die Ergebnisse sehr nahe kommen. Hier ist meine Agenda. Vieles davon ist seit langer Zeit Programm bei den Piraten, anderes ist sicherlich unausgesprochener Konsens – und über einiges werden wir reden müssen. Deswegen ist meine Agenda für die Piraten bisher nur ein Entwurf.

Ich rufe alle Piraten – und überhaupt alle Menschen, die zu einer wirklichen Digitalen Agenda für ein neues Zeitalter beitragen wollen – dazu auf, an diesem Entwurf mitzuarbeiten und ihn zu einer wahren Agenda werden zu lassen. Und wenn er fertig ist, dann lasst uns unsere Digitale Agenda zum ersten Positionspapier machen, das wir über den Basisentscheid abstimmen.


Die Digitale Agenda der Piraten – Entwurf Nummer Eins

Jedes neue Medium hat die Gesellschaft verändert. Der Druck mit beweglichen Lettern, der Telegraph, das Telefon – sie alle haben die Menschen näher zusammengebracht. Das Internet jedoch eröffnet zum ersten Mal jedem einzelnen Menschen die Möglichkeit, sich an die Welt zu wenden: Mit seinen Beobachtungen, mit seinen Ideen, mit seinen Lebensentwürfen. Zum ersten Mal in der Geschichte wird wirkliche globale Zusammenarbeit möglich – unmittelbar und ungefiltert.

Wir stehen am Ufer eines Ozeans der Möglichkeiten. Staunend. Kein Lebensbereich, an den nicht seine Wellen schlagen. Und wir stecken einen Finger ins Wasser: Was ist denn das? Wie fühlt sich das an? Wir ahnen: Es liegt an uns, ob wir vor einem Ozean voller Tränen stehen, der das Gewohnte wegspült und nur Ödnis zurücklässt – oder ob er wundervolle Fjorde formt, ganz neue Formen gebiert und unseren Schiffen Kiel gibt für den Aufbruch in eine Neue Welt.

Wir Piraten sind aus dem Netz geboren. Wir tragen den Aufbruch im Herzen – erforschen die Möglichkeiten, erfahren die Risiken. Unendlich viel entsteht, wird aufgenommen, verbessert zurückgegeben, verworfen, entsteht neu. Es ist ein immerwährender, schöpferischer Kreislauf, unerwartetes Zusammenwirken – jeden Tag aufs Neue überraschend, wunderschön, ein bisschen beängstigend. Und so ganz anders als die Welt da draußen, das “richtige Leben”, in dem jeden Tag dieselben Regeln gelten, in dem sich die Dinge im Schneckentempo zu bewegen scheinen.

Und doch: So ganz neu ist diese Welt nicht. Denn sind es dieselben Menschen, die dort wirken. Menschen, die ihre Möglichkeiten entfalten. Menschen, die gemeinsam Neues erschaffen. Menschen, die mitgenommen werden, und hier tun können, was sie zuvor nie hätten tun können. Aber leider auch Menschen, die den schöpferischen Zyklus durchbrechen, den Ozean einfrieren, die überkommene Denkmodelle in die Neue Welt hinüberretten wollen – weil sie sich in ihnen so trefflich eingerichtet haben. Ihnen stemmen wir uns entgegen.

Dies ist unsere Digitale Agenda. Erwartet uns.

Infrastruktur schaffen

Ein Gigabit in jedem Haushalt. Hier. In Europa. Überall auf der Welt.

Alle Menschen sollen an den neuen Möglichkeiten teilhaben können. Daher erhält jeder Haushalt, jeder Mensch einen ausreichend schnellen Netzanschluss. Wenn uns heute eine Bandbreite von 50 MBit/s schnell erscheint, dann muss es unser Ziel sein, 1 GBit/s in jeden Haushalt zu bringen – denn die Anbindung muss so schnell sein, dass jede Anwendung bei jedem Anwender sauber nutzbar ist und dies absehbar auch bleibt. Und natürlich muss die Bandbreite nicht nur in den Haushalt hinein, sondern auch aus dem Haushalt heraus. Denn wie können sich die Menschen am schöpferischen Kreislauf des Netzes beteiligen, wenn jeder Upload eine kleine Ewigkeit dauert?

Der Ausbau dieses Breitbandnetzes ist ein soziales und kulturelles Erfordernis – kein technisches und ökonomisches. Der immer weiter fortschreitenden Monopolisierung der Infrastruktur werden wir durch gezielte Förderung dezentraler Strukturen entgegentreten. Das Internet kann “dezentral”. Und wir können das auch.

Die Möglichkeiten des Netzes enden nicht vor der Wohnungstür. In den Städten müssen freie, öffentliche WLAN-Access-Points die Regel werden. Betreiber von Freifunk-Netzen, aber auch Gewerbetreibende erhalten den notwendigen rechtlichen Rahmen, einen freien WLAN-Zugang bereitstellen zu können. Fehlentwicklungen wie die “Störerhaftung”, die in der Praxis fast ausschließlich dazu benutzt wird, den freien Austausch von Kultur und Wissen einzuschränken, werden zügig abgebaut.

Das Internet. Gleichberechtigt. Für alle Menschen.

Eine Bevorzugung bestimmter Inhalte oder Inhalteanbieter durch die Netzbetreiber lehnen wir ab. Netzneutralität: Das bedeutet für uns, dass alle Datenpakete unabhängig von ihrem Inhalt und ihrem Absender gleich behandelt und diskriminierungsfrei transportiert werden. Sie gilt es zu erhalten – wo sie verloren gegangen ist, wieder herzustellen.

Willkürliche Einschränkungen beim Zugang zum Internet – wie etwa die Nicht-Herausgabe von Zugangsdaten oder der sogenannte Routerzwang – dienen der Gängelung der Kunden und der Einschränkung ihrer Wahlfreiheit. Sie sind zu unterbinden.

Datenschutz ins Grundgesetz

Die digitale Vernetzung kann unser Leben sicherer und bequemer machen. Smart Grids in der Energieversorgung, der Einsatz von Telemedizin und die elektronische Gesundheitskarte, Telematik und automatische Notrufsysteme im Auto, Verkehrsmanagement- und Abrechnungssysteme – sie alle und noch viel mehr werden bald ein Teil unseres Alltags werden, oder sie sind es schon heute. Ihre Chancen gilt es zu nutzen.

Bei der Konstruktion solcher Systeme ist darauf zu achten, dass Daten nur dort gespeichert oder verarbeitet werden, wo dies unbedingt erforderlich ist – und nur so lange, wie dies unbedingt erforderlich ist. Unnötige Datensammlungen sind zu vermeiden. Zu jedem Zeitpunkt muss jedem Menschen völlig klar sein, wer welche Daten über ihn erhebt und speichert. Es darf keine Datenbestände und -verwendungen geben, über die die Betroffenen nicht unverzüglich und aktiv informiert werden.

Der Datenbrief des CCC markiert den Mindeststandard.

All dies gilt selbstverständlich auch für alle behördlichen Datenbestände. Daten aus ergebnislos gebliebenen polizeilichen oder geheimdienstlichen Ermittlungen müssen umgehend wieder gelöscht werden. Register über ehemalige Tatverdächtige dürfen nicht geführt werden. Die Betroffenen sind über Art und Umfang der erhobenen Daten unverzüglich nach Abschluss der Ermittlungen zu informieren.

“Geheime” Datensammlungen wie die sogenannte Anti-Terror-Datei und Dateien über Ausreisebeschränkungen sind sofort zu löschen oder den Betroffenen muss ohne Rückhalt offenbart werden, welche Daten über sie gespeichert werden. Ebenso dürfen Daten, die etwa als “Beifang” aus der Mautabrechnung für LKW gewonnen wurden, nicht aus den Mautbrücken übertragen, geschweige denn irgendwo dauerhaft gespeichert werden. Geheimdiensten sind keine Mittel für anlasslose und umfassende Datensammlung und -speicherung zu gewähren.

Eine Zusammenführung oder Weitergabe von personenbezogenen Daten darf nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen erfolgen. Fehlentwicklungen wie das Opt-out-Modell bei der Weitergabe von Meldedaten sind unverzüglich zu beenden.

Auch bei größter Sorgfalt wird es nicht möglich sein, im Vorhinein alle Spezialfälle künftiger Entwicklungen in Gesetzen vorwegzunehmen. Daher werden die oben beschriebenen Eckpunkte des Datenschutzes im Grundgesetz verankert. Insbesondere werden dort die nachträglichen Einschränkungen des Art. 10, Absatz 2 (Eingriff ins Post- und Fernmeldegeheimnis) und des Art. 13, Absatz 3-6 (Großer Lauschangriff) rückabgewickelt. Der Art. 5, Absatz 1 (freie Meinungsäußerung) wird um digitale Netze als Trägermedium ergänzt – ganz so, wie wir überhaupt alle Freiheitsrechte in die digitale Welt übertragen.

Wird der vollziehenden Gewalt bekannt, dass von innerhalb oder außerhalb des Staatsgebietes gegen die Grundrechte zum Datenschutz verstoßen wird, ist sie unmittelbar dazu verpflichtet, wirksame Schritte zu unternehmen, diese Grundrechtsverstöße zu unterbinden. An Überwachungsmaßnahmen, die deutsche Behörden im Ausland durchführen, werden die gleichen Maßstäbe angelegt, wie im Inland.

Die Bundesrepublik Deutschland setzt sich dafür ein, dass auf europäischer Ebene und weltweit gleichrangige Mindeststandards zum Datenschutz geschaffen werden.

Bildung: Kompetenz statt Kontrolle

Wer in der neuen, digitalen Welt mitspielen will, steht angesichts der fortwährenden Veränderungen vor völlig neuen Herausforderungen. Lebenslanges Lernen ist nicht mehr nur ein gerne benutztes Schlagwort, sondern dringende Notwendigkeit. Und auch die Art des Lernens muss sich an die neuen Bedingungen anpassen. Beruhte klassische Ausbildung in weiten Teilen auf der Aneignung von Wissen, verschiebt sich nun der Fokus auf die Vermittlung von Kompetenzen und Fähigkeiten.

Bereits im Kindesalter legen wir höchsten Wert auf Medienkompetenz – also die konstruktive, produktive und sichere Nutzung digitaler Geräte und Technologien.

Wenn Information frei fließt – und das soll sie, das muss sie – müssen die Menschen selbst die Spreu vom Weizen trennen. Wer glaubt, vermeintlich schädliche Inhalte durch aufgezwungene Filtermechanismen von ihnen fernhalten zu können, ist schlecht beraten: Solche Zensurinfrastrukturen laden, ähnlich wie überbordende Datensammlungen, zum Missbrauch ein. Dass die Gefahr real ist, sehen wir ganz aktuell am Missbrauch der Jugendschutzfilter in Großbritannien. Für uns stellen sie daher keine Option dar.

Früh vermittelte Medienkompetenz hingegen schützt Menschen nicht nur wirksam vor – in ihrer eigenen Beurteilung – unerwünschten Inhalten, sondern lehrt sie auch den weisen Umgang mit den eigenen persönlichen Daten und wappnet sie für die negativen Seiten der Nutzung moderner Kommunikationsmöglichkeiten wie z.B. Cybermobbing oder Stalking.

Weg frei für freie Lehrmaterialien

Der Entwicklung und Verwendung freier Lehrmaterialien geben wir grundsätzlich den Vorzug. Für ihren Einsatz werden wir einen förderlichen Rahmen schaffen. Regelungen, die den Einsatz anderer Lehrmaterialien über Gebühr einschränken, werden wir abbauen. Insbesondere werden wir Prüfungsfragen für öffentlich anerkannte Abschlüsse und ihre Lösungen nach Ende der Prüfung unverzüglich und in freien Formaten frei verfügbar machen.

Freie Forschung – anders gedacht

Die Ergebnisse von aus Steuermitteln finanzierter Forschung müssen grundsätzlich frei zugänglich sein (Open Access). Für alle anderen Forschungsergebnisse werden wir Anreize schaffen, sie ebenfalls nach diesem Modell zu veröffentlichen. Im Rahmen der öffentlichen Verwaltung gewonnene statistische Informationen müssen ebenfalls frei verfügbar und leicht auffindbar sein und in freien Formaten zur Verfügung gestellt werden (Open Data).

Wirtschaft fördern – aber richtig

Im Rahmen des digitalen Wandels werden die Geschäftsmodelle ganzer Industriezweige wegbrechen. Klassische Vertriebsmodelle der Unterhaltungsindustrie und der Informationsmedien haben bereits heute weitgehend ausgedient und versuchen noch, sich durch entwicklungsbehindernde gesetzliche Regelungen in der Vergangenheit festzuklammern. Dies wird nicht gelingen: Wer heute die Zeichen der Zeit nicht erkennt und nicht neue Wege kreativ beschreitet, wird morgen von der Entwicklung überholt und ist übermorgen vergessen.

Diese Entwicklung wird sich auf weitere Wirtschaftsbereiche fortsetzen. Die Vermittlung von Dienstleistungen und Handelspartnern wird von spezialisierten Plattformen erledigt. Makler werden genauso der Vergangenheit angehören, wie die klassische Partnervermittlung. Durch weitere Fortschritte der 3D-Drucktechnik wird schließlich auch der Bereich materieller Güter erreicht. Heute drucken sich Computernerds das Gehäuse für ihren Raspberry Pi. Morgen wird der aus utopischen Filmen bekannte Replikator zu einem gewissen Grad Wirklichkeit werden – mit freien Bauplänen, die im Internet vielfach überarbeitet und verbessert wurden.

Innovationen werden in einem solchen Umfeld nicht mehr von großen Konzernen vorangetrieben, sondern von kleinen, wendigen Unternehmen und Start-Ups. Sie gilt es zu fördern. “Freihandelsabkommen” wie TTIP, CETA und TiSA stellen hier völlig falsche Weichen, indem sie Rechtsstaatlichkeit und Chancengleichheit aushebeln. Stattdessen werden wir in offenen Prozessen Rahmenbedingungen schaffen, die allen Marktteilnehmern gleichberechtigten Zugang zu den Märkten verschaffen – ohne Geheimgerichte und ohne den Abbau von Arbeitnehmerrechten, Verbraucher- und Umweltschutz.

Unser Maßstab ist dabei: Unnötige bürokratische Hürden beseitigen – nicht mühsam erarbeitete Schutzrechte.

Ein Update fürs Urheberrecht

Wollen wir 15 Jahre nach Napster immer noch zahllose jugendliche Nutzer kriminalisieren, die geschützte Inhalte ohne Gewinnerzielungsabsicht vervielfältigen? Die beliebtesten Videos auf Youtube sind in Deutschland genauso gesperrt wie der innovative Dienst Hulu, in dessen Streaming Portal wir aktuelle US-amerikanische Serien und Spielfilme anschauen könnten. Selbst innerhalb der EU sind Dienste wie das Videoportal der britischen BBC nicht nutzbar. Nutzer, die auf andere Kanäle ausweichen, machen sich strafbar.

Das Urheberrecht bedarf einer Komplettrenovierung, um den Herausforderungen der Schaffung, Verbreitung und Vergütung von Werken der Kunst und der Wissenschaft im digitalen Zeitalter wieder gerecht zu werden. Dazu müssen die überkommenen, innovationsfeindlichen Strukturen aufgebrochen werden, die die Vormachtstellung der Verwerter gegenüber den Urhebern durch teils fragwürdigste gesetzliche Konstruktionen wie die “GEMA-Vermutung” zementieren.

Das sogenannte “Leistungsschutzrecht” stellt selbst kleinste Informationsschnipsel wie die Texte von Hyperlinks unter einen zweifelhaften Schutz – und stellt und damit das Grundprinzip des Internets, die freie Verlinkbarkeit von Inhalten, in Frage. Eine solche Mautgebühr auf der Datenautobahn ist nicht geeignet, die Verlage auf neue Geschäftsmodelle vorzubereiten. Auch wenn die SPD ihr Versprechen vor der letzten Bundestagswahl inzwischen vergessen hat: Wir erinnern uns noch daran. Das Leistungsschutzrecht kann weg.


Ich freue mich auf eure Kommentare und darauf, dass wir aus diesem ersten, rohen Entwurf gemeinsam etwas wirklich visionäres erschaffen.

–Schrödinger

 


Kommentare

9 Kommentare zu Ein neues Zeitalter – und wir sind schon mittendrin

  1. Samy schrieb am

    Da möchte ich jedes Wort erstmal unterschreiben.
    Und dann an der Weiterentwicklung mitarbeiten, gerade in der Bildungspolitik liegt viel zu viel im Argen. Wie ermöglichen wir unseren Kindern, ihren Weg im Digitalen Zeitalter zu finden und zu selbstverständlichem freien Umgang mit allen Möglichkeiten zur Weiterbildung? Wie sollen sie lernen, das Wesentliche vom Banalen zu unterscheiden, wenn sie bevormundet, ihrer Kreativität beraubtund überwacht werden!
    Danke für diesen Beitrag, der wieder Türen aufstößt.

  2. cyberzaurus schrieb am

    Nun ja, der erste Aufschlag scheint damit gemacht. Mir scheint, dass der Alternativentwurf noch einiges an Weiterentwicklung erfahren müsste. Wie soll das basisdemokratisch und praktikabel geschehen?

    • Dirk schrieb am

      Fang am besten einfach an, hier in der Kommentarspalte Vorschläge zu machen. Das ist das einfachste. Vielleicht nimmt Schrödinger sie direkt auf, vielleicht gibt es eine Diskussion. Wir können Mumble-Runden machen, meinetwegen Liquid-Meinungsbilder, Lime-Surveys beantragen – whatever. Wer weiß: Vielleicht setzt ja $jemand eine Adhocracy-Instanz auf, und wir bearbeiten den Text da weiter. Kriegen wir die Sichten zusammen, dann ist es wunderbar. Kriegen wir sie nicht zusammen, dann gibt es eben konkurruerende Module. Wir sind Piraten. Wir können machen, was wir wollen – wir müssen es nur tun.

  3. Gerald schrieb am

    Ein Anfang. Jede Diskussion und jeder Beitrag zu dem Thema ist wichtig, daher ist der Aufsatz grundsätzlich begrüßenswert. Als ein Teil der später einmal ein Politikinstrument werden soll, ist es vollkommen unzureichend und inhaltlich weltfremd. Zwar schwingt viel Idealismus und Guter-Wille mit, aber um damit Politik für dieses Thema machen zu wollen, insb. wenn es um so tiefgreifende Weichenstellungen und bedeutende Rechtsgüter geht, fehlt es an Realitätsnähe und politischem Grundhandwerkszeug.

    Interessant ist es, wenn man dies nun in Verbindung setzt mit der Kritik an der Bundesregierung. Denen fehlt das technische Verständnis (weniger bedeutend) und die Vision für die nächsten 30 Jahre (sehr bedeutend). Diese haben aber die Piraten!

    D.h. wenn Politiker nicht nur Macht wollen, sondern etwas in unserem Land bewegen, müssen beide Sphären zusammenarbeiten … oder aber ihr müsst den Wunschvorstellungen noch das Politikmerkmal hinzufügen und euch Kampagnen- und Parkettfähig machen.

    • Dirk schrieb am

      Ich denke, eine piratige Agenda ist ein Eckpunkte-Papier und sollte nur den visionären Anteil aufnehmen. Konkrete Schritte für einen begrenzten Zeitraum – etwa die nächste Legislaturperiode – zu benennen sehe ich als Aufgabe der Wahlprogramme an. Oder wünschst Du dir eine Agenda, die Visionen benennt und dann bis in die Umsetzung hinein ausdetailliert und deswegen laufend den sich ständig ändernden Option angepasst werden muss?

  4. cyberzaurus schrieb am

    Ich versuche es weiter unten mal mit ein paar konkreten Anmerkungen zum vorliegenden Text. Grundsätzlich meine ich, dass das von der Regierung vorgelegte Papier zumindest mal als Instrument einer ersten Vollständigkeitsprüfung des Gegenentwurfs dienen kann. Sicher fehlen auch dort noch wichtige Gesichtspunkte, die dort aufgeführten scheinen mir aber mehr oder weniger alle relevant zu sein.

    Nun zum Entwurf: Eine bestimmte Bandbreite zu fordern, ohne eine Jahreszahl hinzuzufügen, erscheint mir nicht so recht sinnvoll. Ich meine, man müsste das anderes umschreiben, um “zeitlos” zu formulieren. Vielleicht: 25% vom Median der Bandbreiten in den großen Städten. Und diese 25%-Bandbreite für mindestens 90% der realisierten Endpunkte. Auf die Upload-Bandbreite gesondert einzugehen, macht vielleicht schon Sinn, aber auch hier vielleicht mit einer Relativaussage, wie mindestens 25% der Download-Bandbreite oder so. Aussagen, wie “Das Internet kann ´dezentral´. Und wir können das auch.” würde ich lieber weg lassen. Das hilft meines Erachtens nicht weiter. Die Aussage “In den Städten müssen freie, öffentliche WLAN-Access-Points die Regel werden.” finde ich wieder zu unkonkret.

    Anmerkungen wie diese könnte ich noch viele machen. Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass die Erstellung eines Gesamtwerks, das Bilden eines Konsens auf diese Weise gelingen kann. Daher meine Frage, wie das ganz praktisch gehen soll.

    • Dirk schrieb am

      Ja, sobald mehr Beteiligung aufkommt, wird das zum Thema. Ich werde diese Frage mit dem Bundesvorstand diskutieren. In der Zwischenzeit freut sich Schrödinger über Einbringungen dieser Art in den Kommentaren. Über den Schreibstil der finalen Agenda – z.B. mit nerdigen Formulierungen oder sehr ernsthaft, Du hast einige Beispiele genannt – wird sicher noch zu reden sein.

      Bezüglich der konkreten Angabe: Bitte nicht missverstehen! Schrödinger schreibt: “Wenn uns heute eine Bandbreite von 50 MBit/s schnell erscheint, dann muss es unser Ziel sein, 1 GBit/s in jeden Haushalt zu bringen – denn die Anbindung muss so schnell sein, dass jede Anwendung bei jedem Anwender sauber nutzbar ist und dies absehbar auch bleibt.” und meint damit natürlich auch: Wenn uns in 5 Jahren 1 GB/s schnell erscheint, dann muss unser Ziel sein 20 GB/s… Nicht die Bandbreite darf der limitierende Faktor sein, sondern der Reichtum unserer Ideen. Ich habe diesen Punkt, den auch schon der Bundesvorsitzende anmerkte, an Schrödinger weitergegeben und bin sicher, ihr nächster Entwurf wird hier eine weniger missverständliche Formulierung enthalten.

  5. cyberzaurus schrieb am

    Du meinst, immer mindesten fünfmal so schnell, wie einem gerade als sehr schnell erscheint? Eine solche Formulierung finde ich persönlich ziemlich kontraproduktiv. Im Grunde ist das doch nur eine andere Formulierung für “egal wie groß die Bandbreite ist, sie ist in jedem Fall viel zu gering”. Diese Forderung ist prinzipiell nicht erfüllbar. Meine Erfahrung mit derart unerfüllbaren Forderungen ist die, dass man damit nicht das optimale Ergebnis erzielt und sich damit eher unglaubwürdig macht. So Anmerkungen wie die mit dem “Reichtum der Ideen” würde ich persönlich eher – wenn überhaupt – in eine Präambel schreiben, nicht in den Haupttext. Ich bin allerdings kein eingefleischter Pirat, kenne also den Sprachduktus der Piraten nicht so genau und muss mir den ja auch nicht zu eigen machen 😉

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