Urheberrecht, Privatkopie und unlauterer Wettbewerb

Zu altes Urheberrecht? | CC-BY Tobias M. Eckrich

Beitrag erschienen bei Flaschenpost

GEMA Vermutung | CC-BY Tobias M. Eckrich

GEMA Vermutung | CC-BY Tobias M. Eckrich

Die unbeschränkte Kopierbarkeit von Daten in digitaler Form und die damit verbundene Verbreitung von Online-Tauschbörsen haben das Urheberrecht aus einem juristischen Nischenbereich zum Thema einer leidenschaftlich geführten gesellschaftlichen Debatte gemacht. Diese war nicht zuletzt für die Entstehung der Piratenbewegung und die Gründung von Piratenparteien auf der ganzen Welt verantwortlich. Insofern ist es naheliegend, die freie Kopierbarkeit auch als das Merkmal anzusehen, welches den prinzipiellen Unterschied zu früheren Zeiten ausmacht und die Notwendigkeit einer radikalen Umgestaltung des Urheberrechts nach sich zieht. In der Tat wird das Argument, Kulturgüter in digitaler Form wären dank der Kopiermöglichkeiten nicht mehr knapp und dürften deswegen nicht der Eigentumslogik unterliegen, die für knappe, materielle Güter entwickelt wurde, in der Debatte oft verwendet, auch von Piraten. Doch das Knappheitsargument ist, angewendet auf das Programm der Piraten, nicht schlüssig. So ist das private Kopieren von Kassetten oder anderen materiellen Datenträgern nach dieser Logik etwas prinzipiell Anderes als das Kopieren von rein immateriellen Dateien, während das Piratenprogramm beides gleichermaßen legalisieren möchte. Umgekehrt lässt sich aus der mangelnden Knappheit von Kopien nicht ableiten, dass private und kommerzielle Vervielfältigung unterschiedlich behandelt werden sollten. Diese Unterscheidung macht allerdings einen Kernpunkt unserer Forderungen aus. Es muss also eine andere Begründung geben, warum eine grundlegende Reform des Urheberrechts gerade jetzt nötig ist. Diese wird bei einer Analyse der Logik hinter dem Urheberrecht und anderen Schutzrechten ersichtlich.

Das erste Urheberrechtsgesetz war das Statute of Anne aus dem Jahr 1710. Sein Zweck bestand darin, das Nachdrucken von Büchern zu unterbinden, so die Investition in die Veröffentlichung von Büchern für Verleger attraktiv zu machen und ihnen zu ermöglichen, Autoren zu entlohnen. Das wurde relevant, da es mit der Verbreitung des Buchdrucks für Verlage ein Leichtes wurde, ein bereits erschienenes Buch eigens aufzusetzen und zu verkaufen. Das schuf einen massiven Wettbewerbsnachteil für den Verlag, der die Erstpublikation des Buches veranlasste und die Kosten dafür trug. Ein konkurrierender Verlag, der diese Kosten vermied, konnte mit einem niedrigeren Preis höhere Marktanteile sichern und aufgrund niedrigerer Kosten einen höheren Profit einfahren. Die Überlegung hinter dem Urheberrecht, genauso wie hinter anderen Immaterialgüterrechten wie dem Patent- oder Markenrecht, entspringt demnach dem Gedanken eines fairen Wettbewerbs. Das ist der Grund, warum Immaterialgüterrechte als Fachgebiet eng mit dem Wettbewerbsrecht verknüpft sind. Das Argument des fairen Wettbewerbs hängt dabei in keiner Weise von der Frage ab, wie aufwändig die Herstellung einer Kopie ist, die Frage nach der Knappheit von Kopien ist damit irrelevant. In der Tat haben Immaterialgüterrechte nichts mit dem Eigentumsrecht auf knappe, materielle Güter gemein. Der Begriff des “geistigen Eigentums” ist wesentlich später als die Schutzrechte selbst entstanden und kann bestenfalls als eine Analogie angesehen werden. Dessen Verwendung heute dient vor allem als rhetorische Tücke, um die fundamentale Bedeutung des Eigentumsrechts für das heutige Gesellschafts- und Wirtschaftssystem auf die Immaterialgüterrechte zu übertragen und diesen somit einen größeren Stellenwert beizumessen. Entscheidend für die Anwendbarkeit von Immatterialgüterrechten ist vielmehr die Möglichkeit, ein Produkt, dessen Entwicklung mit Kosten verbunden ist, zu imitieren und so die Entwicklungskosten zu sparen, was das Potential für unlauteren Wettbewerb herstellt. Ein Beispiel aus der heutigen Zeit sind illegale Streaming-Plattformen: sie haben dieselben Möglichkeiten wie legale Angebote, Einnahmen zu generieren, haben aber niedrigere Kosten, da sie keine Gebühren an die Rechteinhaber abführen.

Wenn das Urheberrecht nicht an die Knappheit von Kopien geknüpft ist, kommt die Frage auf, warum es überhaupt einer grundlegenden Reform bedarf. Zwar wird mit der fortschreitenden Digitalisierung und Vernetzung die Erstellung von Kopien geistiger Werke ohne Aufwand und in unbeschränkter Anzahl möglich, allerdings ist das für den urheberrechtlichen Schutz irrelevant. Die heutigen Kopiermöglichkeiten sind aus einem anderen Grund entscheidend: Kopieren kann im privaten Rahmen durchgeführt werden, das Wettbewerbsrecht hingegen ist nur für die Zusammenwirkung kommerzieller Akteure zuständig. Ein Privatnutzer tritt mit seinen Kopien nicht in (unlauteren) Wettbewerb mit dem ursprünglichen Hersteller, was die Argumentation zur Notwendigkeit von urheberrechtlichem Schutz untergräbt. Aus dieser Sichtweise wird klar, dass der prinzipielle Unterschied zwischen einem Privatnutzer, der MP3-Dateien kopiert, und einem Unternehmen, das kopierte Kassetten ohne die entsprechende Lizenz verkauft, nicht darin besteht, dass MP3-Dateien vollständig immateriell, Kassetten aber materiell und somit knapp sind. Entscheidend ist alleine die Tatsache, dass in einem Fall eine private Handlung, im anderen Fall aber kommerzielle Tätigkeit vorliegt. Es entspricht sowohl der Intuition als auch dem Piratenprogramm, dass das private Kopieren von Dateien genauso behandelt werden sollte, wie das private Kopieren von Kassetten oder Brennen von CDs, und klar vom kommerziellen Kopieren jeglicher Art abgegrenzt werden muss. Die Begründung des Urheberrechts aus dem Wettbewerbsrecht heraus ist mit dieser Haltung vollkommen konsistent.

Betrachten wir also die Positionierung der Piraten zum Kernbereich der Immaterialgüterrechte, wird deutlich, dass diese nicht die fehlende Knappheit digitaler Kopien als Grundlage hat, sondern die Kopiermöglichkeiten von Privatpersonen. Die beständige Unterscheidung zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Vervielfältigug belegt das genauso wie die Konzentration auf das Urheberrecht, im Gegensatz zu anderen Schutzrechten wie dem Patent- oder Markenrecht: Diese regeln nach wie vor in erster Linie das Verhalten von Unternehmen und betreffen Privatpersonen nicht direkt. Auch der Zusammenhang zwischen den Forderungen zum Urheberrecht und den anderen Kernthemen der Piraten wird bei dieser Betrachtungsweise deutlich: Wir fordern eine Urheberrechtsreform, weil dank der technischen Entwicklung jeder Mensch im Privaten Werke kopieren kann – und wir dafür eintreten, das Private zu respektieren und vor Eingriffen und Überwachung zu schützen. Zu guter Letzt bietet dieser Ansatz eine maßgeschneiderte Vorlage zum Thema 3D-Drucker, das in den nächsten Jahren voraussichtlich die Urheberrechtsdebatte neu aufflammen lässt. Aus der Knappheitsperspektive wäre eine Positionierung dazu nicht eindeutig, denn beim “Kopieren” von Sachen mithilfe von 3D-Druckern sind die Kopien keineswegs frei und unbeschränkt (sie benötigen den Einsatz von Verbrauchsmaterial). Dennoch liegt es nahe, dass wir uns für den privaten und nicht-kommerziellen 3D-Druck genauso einsetzen, wie wir es für das private und nicht-kommerzielle Kopieren und Verbreiten von Werken getan haben. Aus Sicht des Wettbewerbsrechts ist diese Position einleuchtend, da es sich in beiden Fällen um private Nutzung handelt.


Kommentare

2 Kommentare zu Urheberrecht, Privatkopie und unlauterer Wettbewerb

  1. Johnny Dee schrieb am

    Grundsätzlich finde ich den Kommentar nicht schlecht. Mir fehlt allerdings eine Stellungnahme zum Argument, dass wenn alle legal Kopien anfertigen dürfen solange dies nicht kommerziell geschieht, nur noch sehr wenige ein “Original” kaufen werden. Der Rest holt sich eine Privatkopie aus dem Netz. Und das Argument ist ja dann immer, dass dadurch auch das nichtkommerzielle Kopieren indirekt in Konkurrenz mit kommerziellem Verkauf steht.

    • TurBor schrieb am

      Hallo Johnny, danke für deinen Kommentar. Zu der Frage, ob und wie Privatkopien bzw. Filesharing die Umsätze der Branche beeinträchtigt verweise ich auf den Reader (PDF), dort sind auch Studien zu finden, die den Zusammenhang zwischen der Verbreitung des Filesharings und sinkenden Erlösen zumindest anzweifeln. In unserer Broschüre (PDF) findet sich außerdem eine Reihe von Beispielen für Geschäftsmodelle, die nicht von der Verbreitung von Privatkopien betroffen sind und in vielen Fällen sogar davon profitieren.

      Grüße, Boris

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